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Allgemeine
Geschäfts- und Lieferbedingungen
1.
Diese Vereinbarung ist ein Werkvertrag im Sinne des ABGB.
2.
Leistungen
Die Lieferungen und Leistungen entsprechen dem Leistungsbild der
Gebührenordnung Vermessungswesen, sowie der Honorarleitlinie
Vermessung und Geoinformation.
Standardlieferung
bei Liegenschaftsteilungen:
1 Grundbuchsplan mit Bescheid, 1 Vertragsplan, 1 Parteienexemplare.
Standardlieferung
für digitale Datensätze:
Datenformat nach ÖNorm A2260 und A2261
Alle
Abweichungen vom Standardlieferumfang sind gesondert zu vereinbaren.
3.
Honorar
Das Honorar für die erbrachten Leistungen errechnet sich gemäß
dem Leistungsbild der Kammer für Architekten und Ingenieurkonsulenten
und der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses wirksamen Gebührenordnung
Vermessungswesen oder der Honorarleitlinie Vermessung und Geoinformation,
es sei denn, es werden andere Tarife vereinbart. Abgerechnet werden
die tatsächlich erbrachten Leistungen.
4.
Zahlungsmodalität
Bei Lieferung des Vorplanes wird dem Auftraggeber das vereinbarte
Honorar in Rechnung gestellt. Die Rechnung ist innerhalb von zwei
Wochen ab dem Datum der Rechnungslegung zur Zahlung fällig.
Für den Fall des Verzuges ist der Auftraggeber verpflichtet,
Verzugszinsen in der Höhe von 7 % zuzüglich Umsatzsteuer
zu bezahlen.
5.
Leistungsschutz
Der Auftragnehmer hat das Recht, die von ihm erhobenen Daten ohne
Einschränkung zu benützen. Die Weitergabe von planlichen
Unterlagen an Dritte bedarf der Zustimmung des Auftraggebers.
6.
Gewährleistung, Haftung
Die Leistungen des Auftragnehmers werden durch Lieferung von Plänen
und Daten erfüllt. Der Auftraggeber hat das Recht, die Lieferung
binnen 14 Tagen zurückzuweisen, wenn sie wesentliche Mängel
aufweist. Die Gewährleistungsfrist endet in jedem Falle sechs
Monate ab dem Tage der Lieferung. Eine Haftung des Auftragnehmers
für Folgeschäden sowie gegenüber Dritten ist ausgeschlossen.
Gerichtsstand
- Stainz
Ausdruck
/Grösse A4
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