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Allgemeine
Geschäfts- und Lieferbedingungen
1.
Diese Vereinbarung ist ein Werkvertrag im Sinne des ABGB.
2.
Leistungen
Die Lieferungen und Leistungen entsprechen dem Leistungsbild der Gebührenordnung
Vermessungswesen, sowie der Honorarleitlinie Vermessung und Geoinformation.
Standardlieferung
bei Liegenschaftsteilungen:
1 Grundbuchsplan mit Bescheid, 1 Vertragsplan, 1 Parteienexemplare.
Standardlieferung
für digitale Datensätze:
Datenformat nach ÖNorm A2260 und A2261
Alle
Abweichungen vom Standardlieferumfang sind gesondert zu vereinbaren.
3.
Honorar
Das Honorar für die erbrachten Leistungen errechnet sich gemäß
dem Leistungsbild der Kammer für Architekten und Ingenieurkonsulenten
und der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses wirksamen Gebührenordnung
Vermessungswesen oder der Honorarleitlinie Vermessung und Geoinformation,
es sei denn, es werden andere Tarife vereinbart. Abgerechnet werden die
tatsächlich erbrachten Leistungen.
4.
Zahlungsmodalität
Bei Lieferung des Vorplanes wird dem Auftraggeber das vereinbarte Honorar
in Rechnung gestellt. Die Rechnung ist innerhalb von zwei Wochen ab dem
Datum der Rechnungslegung zur Zahlung fällig. Für den Fall des
Verzuges ist der Auftraggeber verpflichtet, Verzugszinsen in der Höhe
von 7 % zuzüglich Umsatzsteuer zu bezahlen.
5.
Leistungsschutz
Der Auftragnehmer hat das Recht, die von ihm erhobenen Daten ohne Einschränkung
zu benützen. Die Weitergabe von planlichen Unterlagen an Dritte bedarf
der Zustimmung des Auftraggebers.
6.
Gewährleistung, Haftung
Die Leistungen des Auftragnehmers werden durch Lieferung von Plänen
und Daten erfüllt. Der Auftraggeber hat das Recht, die Lieferung
binnen 14 Tagen zurückzuweisen, wenn sie wesentliche Mängel
aufweist. Die Gewährleistungsfrist endet in jedem Falle sechs Monate
ab dem Tage der Lieferung. Eine Haftung des Auftragnehmers für Folgeschäden
sowie gegenüber Dritten ist ausgeschlossen.
Gerichtsstand
- Stainz
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